Entlastungsbetrag richtig nutzen: Angebote zur Unterstützung im Alltag

Shownotes

Hilfe im Haushalt, Einkäufe oder Begleitung zu Arztterminen: Viele Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige wünschen sich mehr Unterstützung im Alltag. Der Entlastungsbetrag kann dabei helfen – wenn man weiß, wie.Wir sprechen über die "Angebote zur Unterstützung im Alltag", klären, was genau dazu gehört, wer Leistungen erbringen darf und wie die Abrechnung funktioniert.

Transparenz-Hinweis: Diese Folge enthält Werbung / Eigenwerbung für Angebote von pflege.de, wie die Übersicht der Bundesländerregelungen zur Alltagsunterstützung.

Sie sind auf der Suche nach stundenweiser Betreuung? pflege.de vermittelt Ihnen hier passende Anbieter.

Eine kostenlose Vorlage der Abtretungserklärung für den Entlastungsbetrag finden Sie unter diesem Link.

Über den Umwandlungsanspruch können Sie sich hier informieren.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Angebote zur Unterstützung im Alltag.

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Kommentare (16)

pflege.de

Hallo ES und vielen lieben Dank für Ihre Frage! Warum zusätzlich zum Entlastungsbetrag noch 64 Euro berechnet werden, lässt sich aus der Ferne leider schlecht beurteilen – das hängt von der konkreten Abrechnung des Anbieters ab. Unser Tipp: Bitten Sie die Pflegeeinrichtung um eine detaillierte Kostenaufstellung/Rechnung, aus der genau hervorgeht, welche Positionen über den Entlastungsbetrag abgerechnet wurden und wofür der zusätzliche Betrag anfällt. Viele Grüße, Ihr pflege.de-Team

ES

Guten Tag meine Eltern bekommen eine Reinigungsfachkraft von einer zugelassen Pflegeeinrichung gestellt, welche alle zwei Wochen für 1 Stunde zum Reinigen vorbeikommt. Dies wurde so von der Pflegeeinrichtung ausgerechnet, das das Entlasstungsgeld von 131 Euro ausreicht. Nun wird von der Pflegeinrichtung zusätzlich Kosten verlangt von 64 Euro. Wieso?

pflege.de

Hallo Monika Führer, vielen lieben Dank für Ihre Frage! Alle pflegebedürftigen Menschen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, können nach § 45b Sozialgesetzbuch (SGB XI) den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 131 Euro beanspruchen. Grundsätzlich gilt: Den Entlastungsbetrag können Anbieter von Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflege (ohne Selbstversorgung) sowie nach Landesrecht (Bundesland) anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (zum Beispiel Nachbarschaftshilfe) abrechnen. Ob Sie allerdings die Unterstützung Ihrer Freundin als „nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag“ über den Entlastungsbetrag abrechnen können, ist von den Regelungen in Ihrem Bundesland abhängig. Welche Voraussetzungen gelten, erfahren Sie in unserem kostenfreien PDF - den Link dazu finden Sie in den Shownotes (Beschreibung) zu dieser Folge oder in unserem Ratgeber zum Entlastungsbetrag auf www.pflege.de. Herzliche Grüße, Ihr pflege.de-Team

Monika Fürer

Monika Fürer, Ich habe Pflegestufe 1 und habe eine Freundin,die 3mal im Monat je 2 Stunden a 20,00 Euro meine Wohnung und das entsprechende Treppenhaus putzt. Das sind 120,00 Euro im Monat, die ich von der Pflegestufe 1 nicht bezahlt bekomme.Warum nicht?Ich habe nur eine kleine Rente von 960,00 Euro plus 280,00 Euro Wohnungsgeld. Nach Abzug von Miete und Nebenkosten bleiben mir ca.500,00 Euro wovon ich auch noch mein Auto einschließlich TÜV und Versicherungen bezahlen muß.Warum bekomme ich daher nicht die 131,00 Euro Pflegestufe?

pflege.de

Hallo Rita Müller und vielen lieben Dank für die Frage! In allen Bundesländern gilt: Einzelpersonen können den Entlastungsbetrag nur abrechnen, wenn sie nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sind und nicht in einer Hausgemeinschaft leben. In Ihrem Fall könnten Sie aber unter Umständen Verhinderungspflege geltend machen: Verhinderungspflege nennt man die vorübergehende Vertretung einer eingetragenen Pflegeperson, also einem nicht professionell pflegenden Angehörigen. Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 erhalten bei der Finanzierung der Verhinderungspflege Unterstützung von der Pflegeversicherung. Seit dem 01.07.2025 steht dafür der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber Verhinderungspflege auf www.pflege.de. Herzliche Grüße und alles Gute für Sie und Ihre Familie, Ihr pflege.de-Team

Rita Müller

Kann ich den Entlastungbetrag von 131 € auch dann geltend machen, wenn mein Mann (Pflegegrad 3) ca. 3 Stunden wöchentlich von unserem Sohn (nicht mit uns in einem Haushalt wohnend) betreut wird, wenn ich verhindert bin (z.B. Vorbereitung eigener Seminare, Oper etc.). Ich betreue meinem Mann ansonsten vollumfänglich zu Hause.

Zander48

Meine Tante in Bw sagte mir,sie hätte eine Haushaltshilfe (Bekannte) über den Entlastungsbetrag ohne Probleme abgerechnet.Sie bezahlt ihr 20 Euro pro Stunde ;hat die Bekannte gefordert,die Abrechnung über die Pflegekasse erfolgte unverzüglich.

pflege.de

Hallo und danke für Ihren Kommentar, Trui! In fast allen Bundesländern gilt: Einzelpersonen können den Entlastungsbetrag nur abrechnen, wenn sie nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sind und nicht in einer Hausgemeinschaft leben. Was genau in Ihrem Bundesland gilt, lesen Sie in unserer PDF-Datei „Alltagsunterstützung in Ihrem Bundesland“ zum Herunterladen. In den Shownotes (der Beschreibung zu unserer Podcast-Folge) finden Sie den Link dazu. Liebe Grüße und alles Gute für Sie!

Trui

Meine Tochter will für mich die Badezimmer und Fenster putzen. Gehört das unter Entlastungs Beitrage Pflegestufe 1

Mare

Bei meiner Mutter reicht es auch nur noch 2 mal im Monat die Wohnung zu reinigen 🤨

Sylvia Rosinski Verfahrenslotsin für Eingliederungshilfe

Danke für Ihre tollen Beiträge!!!!

pflege.de

Hallo und danke für Ihren Kommentar, Kati! Viele pflegende Angehörige stoßen beim Entlastungsbetrag auf ähnliche Schwierigkeiten – besonders dann, wenn es um Nachbarschaftshilfe oder private Unterstützungsangebote geht. Grundsätzlich gilt: Leistungen, die im Alltag entlasten – wie Hilfe im Haushalt oder Begleitung – können über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Aber nur, wenn sie von einer anerkannten Person oder qualifizierten Einrichtung erbracht wurden. Was das konkret bedeutet, hängt vom Anbieter ab: Professionelle Anbieter wie Tagespflegeeinrichtungen, Betreuungsdienste oder ambulante Pflegedienste sind in der Regel über die Pflegekasse zugelassen und dürfen direkt mit der Kasse abrechnen – meist über eine Abtretungserklärung. Privatpersonen (z. B. Nachbarschaftshilfe) dürfen in vielen Bundesländern ebenfalls Leistungen erbringen – wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, etwa eine kurze Schulung. Die Regeln sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Gewerbliche Anbieter ohne Kassenzulassung (z. B. eine selbstständige Putzkraft mit Gewerbeschein) dürfen nicht ohne Weiteres über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden – auch wenn sie praktische Hilfe leisten. Dass Rechnungen abgelehnt werden, obwohl jemand geholfen hat, ist verständlich frustrierend. Die Pflegekassen sind jedoch gesetzlich verpflichtet, nur solche Leistungen zu erstatten, die entsprechend anerkannt sind. Unser Tipp: Wenden Sie sich an eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – z. B. bei einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe. Dort kann man Ihnen erklären welche Anbieter in Ihrer Region anerkannt sind, was bei der Nachbarschaftshilfe zu beachten ist und wie Sie unnötige Ablehnungen vermeiden können. Eine gute Übersicht zu den Landesregelungen finden Sie auch auf pflege.de. Alles Gute für Sie und Ihre Tochter – und danke, dass Sie Ihre Erfahrungen teilen!

Kati

Also ich pflege meine tochter mit pflege grad 3 aber die Pflegekasse habe ich den anschein verweigert sich egal was man einreicht nachbarschaftshilfe wollen sie eine Qualifikations Nachweis...dann möchte sie gerne bei Unternehmen von der Heggbaren Einrichtung mit machen...da soll ich dann auch erst mal in vorkasse gehen und Abrechnungen ein schicken so wie ich das auch bei der nachbarschaftshilfe getahn habe habe keine Qualifikation nach weisen kann ....verstehe das nicht mehr und bin ziemlich veräckert ...weil alles immer so klar ist aber einem niemand hilft...man mus es nicht beantragen aber wenn man dann rechnungen schickt kommen sie mit Qualifikations Nachweis...

pflege.de

Hallo und danke für Ihren Kommentar, Zuhörer! Leider berichten viele Angehörige Ähnliches: Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich reicht oft nicht mehr so weit wie früher – auch weil sich die Preise bei Pflegediensten (zum Beispiel wegen steigender Sprit- oder Personalpreise) erhöht haben. Dass der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet, ist üblich. Sie schreiben aber, dass noch etwas von anderem Geld abgezogen wird – könnten Sie das genauer erläutern? Vielleicht lässt sich dann besser einschätzen, worum es geht. Unser Tipp: Fragen Sie beim Pflegedienst ruhig nochmal nach einer genauen Aufschlüsselung, was konkret abgerechnet wird. Und manchmal lohnt es sich auch, nach alternativen Anbietern (z. B. Haushaltshilfen oder Alltagsbegleitern mit Kassenzulassung) in Ihrer Region zu fragen. Wenn Sie mögen, lesen Sie auch unseren Ratgeber zum Entlastungsbetrag auf pflege.de. Alles Gute für Sie und Ihre Schwiegermutter!

Zuhörer

Der Entlassungsbetrag reicht bei meiner Schwiegermutter nur noch über den Pflegedienst für zwei Mal Reinigung im Monat .Da wird jetzt noch was vom diesem anderen Geld abgezogen abgezogen.Der Pflegedienst rechnet selbst ab.Ist das normal?Letztes Jahr war das noch 4 mal möglich die Reinigung für eine Std .in Anspruch zu nehmen das Geld von 126€ hatte gereicht.Eine Stunde ist es auch nicht mehr sondern nur noch 50 min plus hin u.rückfahrt!

Hörer Joe St.

Sehr interessant. Da ich im Bereutem Wohnen lebe und ein Ambulanter Pflegedienst im Hause ist, habe ich keine Probleme damit, mir jemanden zu suchen. Hier bin ich in "Guten Händen" Mit Begeisterung lese ich Ihre Mails, wenn ich sie bekomme. Ich habe schon vieles erfahren können, was mir sonst niemand sagen würde. Vielen Dank dafür.

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