Beratungseinsatz nach §37.3: So wird aus der Pflicht eine Chance

Shownotes

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI nachweisen – so weit, so klar. Aber worum geht es in diesem Termin eigentlich genau? Welche Fristen gelten, und wie kann man sich optimal darauf vorbereiten? Wir beleuchten die Hintergründe, erklären, worauf es beim Beratungseinsatz ankommt, und sprechen über häufige Fehler, die man unbedingt vermeiden sollte. Außerdem gibt uns Marc-André Hofheinz, Pflegeberater & Pflegesachverständiger, wertvolle Praxistipps.

Mehr zum Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI erfahren Sie hier.

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In dieser Folge sprechen wir auch über Services und Angebote, die pflege.de Ihnen kostenlos zur Verfügung stellt, wie den Pflegegradrechner.

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Kommentare (6)

pflege.de Redaktion

Hallo Klasa, vielen Dank für Ihren Kommentar – und absolut verständlich, dass Sie sich Gedanken machen. Wie schnell der Beratungsbericht nach dem Besuch bei der Pflegekasse eingeht, kann tatsächlich unterschiedlich sein. In der Regel leiten die durchführenden Pflegedienste oder Beratungsstellen den Bericht innerhalb weniger Tage weiter. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie direkt bei der Stelle nachfragen, die den Beratungseinsatz durchgeführt hat – also zum Beispiel dem ambulanten Pflegedienst oder der Pflegefachkraft, die Sie besucht hat. Auch bei der Pflegekasse können Sie vorsorglich anrufen und fragen, ob der Bericht schon eingegangen ist. So sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden mögliche Kürzungen beim Pflegegeld.

pflege.de Redaktion

Hallo Dieter, vielen Dank für Ihren Kommentar – und schön, dass Ihnen unsere Inhalte gefallen! Zu Ihrer Frage: Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist nur für Pflegebedürftige relevant, die zu Hause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen – also auch keine Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten. Der Hintergrund: Bei der häuslichen Pflege übernehmen in der Regel Angehörige oder andere nicht geschulte Personen die Pflege. Der Beratungseinsatz soll dazu beitragen, die Qualität der Pflege zu sichern und pflegende Personen zu unterstützen. Lebt jemand dauerhaft in einem Pflegeheim, muss der Beratungseinsatz nicht wahrgenommen werden – denn dort wird die Pflege durch Fachkräfte übernommen.

Dieter

Hallo, tolle Sache, diese Seiten. Wie ist die Pflege im Heim... Pflegegrad und so weiter.... Meinen Dank im Voraus Dieter

Klasa

wie lange dauert es bisich den beratungsbericht bekomme?der halbjahresbesuch war am 10.03.2025.ich mache mir gedanken das der bericht auch rechtzeitig weitergeleitet wird. mfg . Klasa

Ruth

Schade, dass hier "nur" auf die Pflege von körperlich kranken oder Demenz erkrankten eingegangen wurde. Es gibt seit längerer Zeit auch den Bereich der psychisch Erkrankter, wo es eine Pflegegradeinstufung gibt. Da verunsichert dieses Pflegegspräch und was dann dort passiert sehr. Wie will man da die Pflege nachweisen wenn der jenige nach außen hin ziemlich normal funktioniert aber im Alltag eben doch vieles nicht machbar ist. ???????

Heike

Die Info, dass ein Pflegedienst das nicht im Vorfeld planen kann ist nicht ganz richtig. Die Berater sind oft speziell geschult und Besuche werden nicht kurz mal an Touren angehängt. Oft gibt es Touren die an diesen Tagen nur Beratungen machen. Ein einzelner Berater fährt auch keine 50 km für eine einzelne Beratung auch er muss wirtschaftlich arbeiten. Ich finde den Podcast ganz interessant aber Werbung für externe Dienste.

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