Pflegereform 2027: Ihre Fragen, unsere Antworten
Shownotes
Was passiert mit Pflegegrad 1? Wird Pflegegeld wirklich ersetzt? Bleibt der Entlastungsbetrag bestehen? Und müssen Pflegebedürftige mit einer neuen Begutachtung rechnen? Uns haben viele Fragen zur geplanten Pflegereform erreicht: über Newsletter, Instagram, WhatsApp und unsere Ratgeber. Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes: verständlich, vorsichtig eingeordnet und mit Blick darauf, was aktuell noch gilt.
Aktualisierung vom 30.09.2026: Nach Aufnahme dieser Folge hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Die Reform ist damit einen Schritt weiter, aber noch kein geltendes Gesetz. Aktuell gilt weiterhin das bisherige Recht; Änderungen sind im weiteren Verfahren noch möglich.
Links & Hinweise zur Folge
- Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur geplanten Pflegereform
- Außerdem können Sie unsere erste Podcastfolge zur Pflegereform nachhören
- Jetzt Pflegegrad berechnen: Mit unserem Pflegegradrechner können Sie kostenlos und anonym prüfen, ob vielleicht ein Pflegegrad oder eine Höherstufung infrage kommt. (Werbung)
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- Ihre Fragen, Wünsche und Anregungen können Sie gern an content@pflege.de senden.
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- pflege.de Newsletter
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Transparenz-Hinweis: Diese Folge enthält Werbung / Eigenwerbung für Angebote von pflege.de
Transkript anzeigen
00:00:00: Heute machen wir etwas anderes als sonst.
00:00:02: Wir erklären die geplante Pflegereform nicht noch mal von Form bis hinten, das haben wir ja bereits gemacht.
00:00:08: Heute geht es ausschließlich um Ihre Fragen!
00:00:11: Uns haben nämlich über Newsletter, Instagram, WhatsApp und unsere Ratgeber so viele Rückmeldungen erreicht dass ganz schnell klar geworden ist daraus müssen wir eine eigene Folge machen.
00:00:21: Viele Fragen haben sogar mehrfach nur ein bisschen anders formuliert.
00:00:25: Wir haben ähnliche Fragen deshalb zusammengefasst.
00:00:28: Ja und persönliche Beispiele lesen wir so vor, dass die Situation erhalten bleibt aber natürlich niemand erkennbar ist.
00:00:35: Und wenn Sie jetzt generell mal nachlesen wollen was die ein oder andere geplante Änderung genau bedeuten würde in unseren Show-Nots finden sie alle wichtigen Links zu Ratgebern!
00:00:48: Ja, und wichtig ist noch die Folge haben wir aufgenommen bevor das Bundeskabinett über die Pflegereform entschieden hat.
00:00:54: Deshalb sprechen wir im Gespräch jetzt gleich nochmal vom Referenten Entwurf – das für Sie zur Info liebe Hörerinnen und Hörern!
00:01:01: Inzwischen ist der Reformjahr einen Schritt weiter.
00:01:04: Am dreißigsten September hat das Bundes-Kabinetts den Entwurf für das Pflegenneuordnungsgesetz beschlossen.
00:01:11: Ja, und gegenüber dem bisherigen Entwurf hat sich da doch noch einiges geändert.
00:01:14: Die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ist gestrichen.
00:01:20: Auch die Halbierung des Entlastungsbudgets in den ersten drei Monaten haben sie auch rausgenommen soll also entfallen.
00:01:26: Das Überbrückungspudget soll für die Pflege gerade zwei bis fünf nun einheitlich zwei tausend zweieinhalb achtzig Euro pro Jahr betragen.
00:01:34: Und die Pflegebigleitung wurde um einen Jahr verschoben.
00:01:36: Sie startet jetzt erst zwanzig neunundzwanzig Und auch bei den Zuschlägen für Pflegeheim-Bewohner soll es die ursprünglich geplante Verschlechterung nicht geben.
00:01:46: Ja, das sind wichtige Änderungen und sie zeigen auch, die Reform ist weiterhin in Bewegung aber das Gesetz ist noch nicht verabschiedet.
00:01:54: Bundestag und Bundesrat müssen sich damit befassen.
00:01:57: Aktuell gilt also weiterhin das bisherige Recht.
00:02:00: Genau deshalb schauen wir jetzt auf die Fragen, wie viele Menschen gerade beschäftigen.
00:02:05: Was gilt jetzt?
00:02:06: Was könnte sich ändern?
00:02:07: Und was bedeutet das für Familien, die ihre Pflege schon längst organisiert haben.
00:02:18: Die erste Frage kommt von einem unserer Newsletter-Abonnentinnen und betrifft viele Familien, welche ihre Pflegel längst organisiert haben.
00:02:26: Unsere Leserin schreibt, mein Ehemann ist seit Jahrzehntausendundzwanzig pflegebedürftig und ich bin seine Pflegeperson.
00:02:34: Gilt das neue Pflegegesetz dann auch für uns?
00:02:37: Ja!
00:02:38: Leider, nämlich falls der Entwurf zum Gesetz wird dann würden die neuen Leistungsregelungen grundsätzlich alle betreffen, die einem Pflegegrad haben und Leistungen beziehen.
00:02:49: Das heißt aber nicht dass heute schon etwas umgestellt wird.
00:02:53: bis zum Inkrafttreten gelten halt pflegegeld entlastungsbetrag verhinderungspflegen und all die anderen leistungen nach den bisherigen Regeln.
00:03:00: Ja
00:03:01: das bedeutet jetzt aber nicht, dass alles gleich bleibt Aber es bedeutet auch nicht, von heute auf morgen plötzlich das Geld gestrichen wird.
00:03:09: Entscheidend wird sein, welche Übergangs- und Besitzstandsregeln am Ende dann tatsächlich beschlossen werden?
00:03:15: Ja, Besitzstandregeln ist auch ein gutes Wort!
00:03:18: Auf alle Fälle betreffen viele Änderungen pflegegrad eins.
00:03:22: deshalb haben uns dazu besonders viele Fragen erreicht.
00:03:26: eine WhatsApp Nachricht die bringt die Sorge sehr direkt auf den Punkt.
00:03:31: Da heißt es, es liest sich so als würde pflegegrad eins abgeschafft.
00:03:35: Bei pflegegrad eins hätte man dann überhaupt keine Vorteile mehr.
00:03:38: Wird pflegelrad eins wirklich wegdiskriminiert?
00:03:41: Oh wow!
00:03:42: Also das würde ich direkt mal verneinen.
00:03:44: der pfegegrad eins soll natürlich nicht abgeschauft werden er bleibt bestehen im entwurf.
00:03:50: aber tatsächlich ändern sich einige Leistungen zum Beispiel, und das ist wahrscheinlich die auf die hier angespielt wird.
00:03:56: Der heutige Entlastungsbetrag der für Hilfe im Alltag bei pflegegrad eins eingesetzt werden kann, da soll entfallen.
00:04:04: Und das geplante Sozialraum-PG so ist ja der neue Name für die Leistung.
00:04:09: aus dem Entlastung Betrag wären halt nur noch für Pflege grad zwei bis fünf vorgesehen.
00:04:14: Ja
00:04:15: dazu passt übrigens auch eine weitere Rückmeldung aus einem Newsletter.
00:04:18: Da hieß es ich habe pflegegrad eins für im Haushalt.
00:04:22: Dafür nutze ich den Entlastungsbetrag, wer hilft mir ab dem Jahr dann kostenlos?
00:04:28: Also da gibt es halt auch in dem Referentenentwurf keine wirklich beruhigende Antwort.
00:04:34: statt des Entlastung Betrag ist vor allem eine intensivere Pflegebegleitung geplant und vorgesehen.
00:04:40: die kann dann Beraten koordinieren Das kann schon einen Unterschied am Anfang machen.
00:04:47: Aber sie finanziert halt leider keine Haushaltshilfe mehr, die bisher über den Entlastungsbetrag finanzieren wurden?
00:04:52: Ja und ich glaube gerade da sitzt der Schmerz tatsächlich bei vielen.
00:04:56: Aber es ist so dass andere Ansprüche beim Pflegegrad eines erhalten bleiben sollen zum Beispiel der Zuschuss für Wohnumfeld verbesserte Maßnahmen Ja, bestimmte technische Hilfsmittel bleiben natürlich erhalten.
00:05:07: Pflegekurse sollen weiterhin erhalten bleiben.
00:05:10: und digitale Pflegeanwendung, wenn es die dann tatsächlich mal gibt – das warbert ja auch schon seit einiger Zeit rum!
00:05:17: Aber insgesamt wäre trotzdem der Wegfall der praktischen Alltagshilfe für viele ein großer Einschnitt.
00:05:24: Aber
00:05:24: es gibt noch was?
00:05:24: Es ist nicht so, dass es keine Leistungen mehr gibt.
00:05:27: Es gibt noch etwas für Pflegegrad eins und macht definitiv auch Sinn.
00:05:30: Das stimmt.
00:05:32: Ja, also die nächste Frage kam gleich mehrmals rein über Instagram.
00:05:36: Über WhatsApp und über den Newsletter.
00:05:38: Und fast immer wortgleich... Also ich lese mal eins davon vor!
00:05:42: Mein Pflegegrad besteht seit Jahrzehnte.
00:05:45: Wird noch einmal geprüft ob nach den neuen Maßstäben genug Punkte vorhanden sind?
00:05:49: Da
00:05:49: kann ich ganz klar sagen nein eine automatische Neubegutachtung aller Pflegebedürftigen ist im Entwurf nicht vorgesehen.
00:05:57: So, ein bestehender Pflegegrad soll einfach zunächst erhalten bleiben?
00:06:03: Ja vielleicht fragen Sie sich gerade lieber Hörerinnen und Hörern was passiert eigentlich wenn später ohnehin eine Wiederholungsbegutachtung stattfindet.
00:06:11: das haben wir uns nämlich auch gefragt also auch dann sollen die strengeren neuen Schwellenwerte allein nicht dazu führen dass der bisherige pflegegrad verloren geht.
00:06:20: dafür sieht er Entwurf einen sogenannten Bestandsschutz vor.
00:06:24: Da haben wir wieder deinen Lieblingswort.
00:06:27: Genau, allerdings eine Herabstufung muss man jetzt dann fairer Halbe.
00:06:31: auch sagen werde dann weiterhin möglich wenn sich die Selbstständigkeit oder die Fähigkeit tatsächlich verbessert haben weil dann wird man ja nochmal eingestuft und dann wird es nach den aktuellen Schwellenwerten dann eingestuffed werden.
00:06:44: Ja
00:06:44: wir haben auch ne passende Frage dazu Kann mein Pflegegrad zurückgestuft werden Wenn die damals festgestellten Punkte nicht mehr für die neue Skalierung reichen?
00:06:54: Also wegen der Punkt der Grenze, die dann neu bestimmt wird sollte das eigentlich nicht passieren.
00:07:01: Wir haben ja gerade erwähnt nur wenn sich der Gesundheitszustand oder die Selbstständigkeit verbessert hätte und nochmal neu begutachtet wird.
00:07:09: Aber in dem Zusammenhang würde ich Ihnen wirklich empfehlen einmal zu überprüfen ob Ihr aktueller Pflegegrad noch passt oder falls Sie noch gar keinen haben, ob Ihnen vielleicht doch einer zusteht, falls sie noch keinen beantragt haben.
00:07:24: Jetzt kommt kurz Werbung in eigener Sache.
00:07:27: Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob Ihnen ein Pflegegrad zusteht oder vielleicht sogar eine Höherstufung möglich wäre?
00:07:34: Viele Menschen sind unsicher wie man den tatsächlichen Unterstützungsbedarf im Alltag richtig einschätzt – genau hier hilft der kostenlose pflegegradrechner von pflege.de Online beantworten sie einige Fragen zur Situation der pflegebedürftigen Personen und erhalten anschließend eine erste Einschätzung, welcher Pflegegrad zutreffen könnte.
00:07:54: So bekommen Sie eine bessere Orientierung bevor Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen oder prüfen möchten ob sich ein Widerspruch lohnen könnte.
00:08:03: Jetzt informieren über den Link in den Show-Notes.
00:08:06: Das war's mit Werbung und jetzt gehts weiter!
00:08:08: So, jetzt kommen wir zu einem Themenblock der besonders viel Verwirrung ausgelöst hat.
00:08:13: Ich lese mal eine Einsendung aus unserem WhatsApp-Kanal vor.
00:08:29: Hier in der Frage steckt also das Pflegegeld, dass ja nicht das Pflegegeld bleibt sondern es entlastungsbudget wird.
00:08:36: Hier steckt die Kurzzeitpflege drin und Entlastungsleistungen vermutlich so wie Angebote zur Unterstützung im Alltag.
00:08:43: Lass uns doch mal mit dem Pflegegelt starten und was damit bezahlt werden muss.
00:08:48: Das bisherige Pflege Geld soll eben durch das neue Entlastungspitze ersetzt werden.
00:08:54: So und aus diesem monatlichen Pitchee sollen dann künftig vor allem die selbstorganisierte Pflege, also von Durchangehörigen zum Beispiel.
00:09:03: Die privat organisierte Ersatzpflege, da kann man auch Verhinderungspflege sagen und die zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel finanziert werden.
00:09:12: Ja?
00:09:14: Die Kurzzeitpflege soll dagegen über das neue Überbrückungspg bezahlt werden.
00:09:19: oder in der Frage standen ja noch diese Entlastungsleistungen drin Beispielsweise eine anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
00:09:26: dazu gehören, Alltagsbegleitung Betreuungsangebote oder Hilfe im Haushalt von professionellen Dienstleistern.
00:09:33: Also die sollen in Zukunft von Menschen mit Pflege-Rat zwei bis fünf über das neue Sozialraumbudget finanziert werden können also nicht über das Pflegegeld.
00:09:46: oder jetzt neu Entlastungsbudget.
00:09:49: Ja, vielleicht noch mal über zum Entlastungsbudget.
00:09:51: Das ist ja auch ein Stück weit höher als das heutige Pflegegeld.
00:09:54: je nach Pflegegrad erhöht sich das.
00:09:57: aber man muss natürlich auch sagen es soll auch mehr Leistungen abdecken als das heutige Pflegegeld.
00:10:03: also bei pflegegrad drei sind es zb an sechshundertdreißig Euro im Monat die davor gesehen da sind dafür.
00:10:10: Aber dann muss die Familie oder der pflegende Angehörige oder die Betroffenen eben auch Geld für eine private Urlaubsvertretung zurücklegen zum Beispiel auch für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
00:10:21: Und deshalb bedeutet der höhere Monatsbetrag nicht automatisch, dass man mehr Geld für die laufende Pflege übrig
00:10:27: hat.".
00:10:28: Ja und wir hatten ja gerade schon das Thema Verhinderungspflege angesprochen.
00:10:34: Die wird auch oft Ersatzpflege genannt.
00:10:36: dazu schreibt eine Newsletterleserin sehr konkret wofür sie die im Moment einsetzt.
00:10:42: ich pflege meinen Mann und nehme wenn möglich zweimal im Jahr etwa acht Tage Auszeit.
00:10:47: Ein Freund übernimmt dann die Betreuung.
00:10:50: Das habe ich bisher über die Ersatzpflege finanziert, ist das künftig nicht mehr möglich?
00:10:55: Doch!
00:10:57: Ja unter Umständen könnte man vielleicht sagen... Der Freund konnte natürlich die Betreuerung weiterhin übernehmen und dafür Geld erhalten.
00:11:06: Nach dem Entwurf gäbe es allerdings dafür jetzt eben keine eigene Leistung mehr weil das war ja vorher der gemeinsame Jahresbetrag den gibt's ja nimmer.
00:11:15: Und wenn eine Vertretung rein privat organisiert wird, dann ist vorgesehen, dass man die aus dem monatlichen Entlastungsbudget bezahlt.
00:11:22: Die Familie müsste also dann wie ich es vorhin schon mal gesagt habe vielleicht jeden Monat ein bisschen davon zurücklegen.
00:11:27: und wenn der Freund nun als Nachbarschaftshilfer anerkannt ist?
00:11:31: Ja, das ist ein guter Punkt den du da sagst.
00:11:34: Das würde sich vielleicht sogar lohnen genau weil dann könnten seine Leistungen grundsätzlich über das Sozialraumbudget abgerechnet werden was im übrigen erst Abpflege grad zwei in Kraft tritt.
00:11:45: Dafür müssten allerdings die vorgesehenen Voraussetzungen für den Nachbarschaftshilfe erfüllt sein.
00:11:51: Und die genauen Anforderungen können sich halt nach Bundesland unterscheiden, vielleicht nur ein kleiner Zusatz dazu.
00:11:57: Das ist geplant ab dem Jahr zwanzig achtundzwanzig, dass es da vereinheitlich wird aber für nächstes Jahr und dieses Jahr gelten halt noch unterschiedliche Regelungen für jedes Bundesland.
00:12:07: Aber wenn wir nochmal kurz auf die Finanzierung gucken was ja die Frage war, können wir festhalten also das ist entscheidend wer die Vertretung übernimmt.
00:12:17: Und es ist dann auch entscheidend, ob die Person vielleicht sogar als Nachbarschaftshilfer anerkannt werden kann.
00:12:24: Wenn's um die Finanzierung geht?
00:12:25: Genau!
00:12:26: Ein rein privat organisierte Ersatzpflege würde aus dem Entlastungs-PG bezahlt werden müssen.
00:12:31: So eine anerkannte Nachbarschaftshilfe dagegen könnte über das Sozialraum-Pg abgerechnet werden.
00:12:37: Ja.
00:12:38: Ah, weißt du was mich an der gesamten Geschichte mit der Verhinderungspflege noch so verwirrt?
00:12:43: Da würd ich gerne nochmal zurückkommen... Eigentlich wurde der gemeinsame Jahresbetrag gerade erst eingeführt.
00:12:51: Der soll ja die Verhinderungspflege auch finanzieren.
00:12:54: und mit dieser Verwirrung, also dass das gerade erst geändert wurde und jetzt wieder geändert wird, da bin ich nicht alleine.
00:13:02: Wir haben über WhatsApp genau dazu eine Nachfrage erhalten.
00:13:06: Bedeutet das, dass die Kombination aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wieder wegfällt?
00:13:11: Dieser gemeinsame Topp wurde doch gerade erst geschaffen!
00:13:15: Genau, ich kann die Verwirrung verstehen.
00:13:17: Die könnte man auch Verärgerungen nennen?
00:13:18: Jetzt haben wir gerade verstanden was der gemeinsame Jahresbetrag ist.
00:13:22: ja jetzt ist er schon wieder weg.
00:13:23: Was schade ist.
00:13:25: aber um die Frage zu beantworten Ja Der gemeinsame Topf ist weg.
00:13:30: nach dem Entwurf würde der gemeinsamen Jahres Betrag eben nicht weiter fortgeführt werden und das Geld ist eben jetzt auf mehrere Pitches verteilt worden Kurzzeitpflege und akute Krisengehörn hier zum Überbrückungs-Pitchee also Ab im Jahr twenty-seven geplant.
00:13:46: Professionelle Ersatzpflege beziehungsweise Verhinderungspflege kann dann über Sachleistungs-PG laufen, eine private Ersatzpflege also wie man heute auch schon besprochen haben müsste aus dem Entlastungspg bezahlt werden außer es ist ein Nachbarschaftshelfer oder Helferin und dann kann man noch das Sozialraum-Pg nehmen.
00:14:05: genau das wäre so.
00:14:07: die Möglichkeiten.
00:14:09: Ja, vielleicht noch eine weitere Frage zu dem Thema.
00:14:11: Wir haben auch über WhatsApp die Frage erhalten.
00:14:13: ich habe bisher ungefähr drei tausend fünfhundert Euro Verhinderungspflege beantragt.
00:14:18: kann Ich das weiter hin erhalten und welche Leistungen werden gekürzt?
00:14:23: Das ist so ähnliche frage.
00:14:24: also die kann man es so nicht konkret beantworten weil eben wie vorhin schon erwähnt den eigenen Jahresbetrag in der Höhe gibt's eben dann nicht mehr.
00:14:32: Ja, man kann eben auch die alte Summe wie jetzt hier genannt wird nicht einfach eins zu eines ins neue System übertragen.
00:14:39: Ob in diesem Fall mehr oder weniger Entlastung möglich wäre, das hängt davon ab welche Art von Verhinderungspflege bzw.
00:14:46: Ersatzpflege genutzt wird und welche anderen Aufgaben aus dem monatlichen Entlastungsbeschehe bezahlt werden müssen?
00:14:54: Ja, ich hab ja grad schon meine Verwirrung zur Verhinderungspflege angesprochen.
00:14:58: Die besteht aber ab und an auch nicht nur zu Verhindlungspflege sondern zu anderen Begriffen.
00:15:03: Und damit bin ich auch nicht alleine.
00:15:04: also mehrere Leserinnen und Leser baten ausdrücklich um eine einfache Erklärung der Begriffe.
00:15:10: Ich kann das absolut verstehen!
00:15:13: Ein Leser hat uns zum Beispiel geschrieben was verbirgt sich hinter Sachleistungsbudget Entlastungsbudgets Sozialraumbudget und Überbrückungsbudgie?
00:15:21: Welche Leistungen gehören wohin?
00:15:24: Ja, Tina kannst du uns noch mal kurz zusammengefasst.
00:15:27: Wir hatten ja jetzt einige Begriffe schon nochmal in vier kurzen Sätzen die Begriffserklärung.
00:15:32: Wie lange habe ich Zeit?
00:15:33: Vier Kurze Sätze!
00:15:35: Also ich kann die Verwirrung auf allen Seiten verstehen und ich muss auch sagen vielleicht an unsere Hörerinnen und Hörern.
00:15:41: wir waren auch verwirrt.
00:15:42: Wir sind immer noch verwirrdt und wir versuchen aber trotzdem den Knoten zu lösen und wir beschäftigen uns viel damit.
00:15:47: also von dem her kann ich die Verwirkungen verstehen.
00:15:50: Ich möchte es mal kurz erklären.
00:15:52: Das Sachleistungspitje ist für professionelle Hilfe zu Hause gedacht, und zwar durch zugelassene ambulante Dienste.
00:16:00: Also genau darunter kann natürlich die ambulante Pflegegehörnskannen aber auch Betreuungsdienste sein, die damit abgerechnet werden können.
00:16:11: Genau das Entlastungspittje ist die monatliche Geldleistung die selbstorganisierte Pflege durch Freundebekannte Familie und wird das Pflegegeld ersetzen.
00:16:24: Da sind jetzt eben auch noch ein bisschen andere Sachen mit reingeflossen, wie zum Beispiel die selbst organisierte Verhinderungspflege, die es vorher gab, die damit bezahlt werden sollte und auch die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
00:16:36: Ja dann gibt's noch das Sozialraum-Pyjee Auch so ein doller Begriff.
00:16:42: Ja, mögen wir!
00:16:44: Genau ist für Anerkante Angebote zur Unterstützung im Alltag vorgesehen und auch zum Einsetzen für die Nachbarschaftshilfe also jemand der dann auch nach Hause kommt für stundenweise Betreuung.
00:16:55: aber eben diese Nachbarschaffshilfen oder auch diese Angebote zu Unterstützung im alltag müssen in dem Bundesland anerkannt sein und dann kann man es auch abrechnen über das Sozialraum-Paget.
00:17:07: ja und dann gibt's noch das Überbrückungs-Pagit Und dafür sind akute Notsituationen, wo die pflegende Person ausfällt.
00:17:15: Also wie zum Beispiel dass man die Kurzzeitpflege nutzen kann oder die professionelle Pflege dann zu Hause immer dann wenn die Pflegeperson eben aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist sich zu kümmern und das kann natürlich auch der Urlaub sein.
00:17:30: also dass man hier dann auch das nutzt für den Fall wenn die pfflegenden Personen im Urlaub geht.
00:17:38: Also wenn du das so ruhig erklärst, klingt das alles gut sortiert.
00:17:42: Wenn wir jetzt mal davon absehen was die jeweilige Höhe der Leistung ist im Alltag wird es dann trotzdem vor allem darauf ankommen ob tatsächlich passende Angebote vor Ort vorhanden sind.
00:17:53: und genau da haben auch viele unserer Leserinnen und Leser Hörerin und Hörer und Follower so ihre Zweifel.
00:18:02: wie dieses Beispiel aus unserem Instagram Kanal zeigt Wo sollen die ganzen professionellen Pflegekräfte herkommen?
00:18:08: Mein Pflegedienst hat schon heute keine Kapazitäten.
00:18:13: Also kein Gut nachvollziehen, das ist natürlich jetzt auch keine Verständnisfrage, sondern halt ein echtes Versorgungsproblem, was wir haben, dass sicherlich regional bisschen unterschiedlich ist mal schlechter, mal besser je nachdem wo man sich gerade befindet in welchem Bundesland im welchem Ort in welcher Stadt.
00:18:32: Tatsächlich gibt es ab dem Jahr von den Jahren, aber ich gebe schon der Leserender Recht.
00:18:38: Das hilft natürlich nur wenn vor Ort ein Dienst auch Zeit und Personal hat.
00:18:43: Der Entwurf kann Finanzierungswege verändern, aber er schafft nicht automatisch genügend Pflegekräfte.
00:18:51: Und übrigens hätte zu den Anbietern.
00:18:52: da kam noch eine andere Detailfrage über Insta rein Und zwar zählt beim Sachleistungspitze nur ein ambulanter Pflegedienst oder auch ein anerkanter Betreuungsdienst.
00:19:03: So, auch eine gerechtfertigte Frage und die Antwort wäre Ein ambulanter Betreuingsdienst kann aus dem Sachleistungs-Pidget bezahlt werden wenn er die erforderliche Zulassung bzw einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse hat.
00:19:19: also Ein Angebot, das nur landesrechtlich als Unterstützung im Alltag anerkannt ist würde dagegen über das Sozialraum-Pg abgerechnet werden.
00:19:29: Und eben nicht über das Sachleistungsbudget?
00:19:31: Genau!
00:19:32: Aber wenn wir schon da einmal sind wie gesagt das soll ja die bisherigen Pflegesachleistung ablösen.
00:19:39: bei denen war es so dass man sie mit dem pflegegeld kombinieren konnte die sogenannte Kombinationsleistungen.
00:19:46: dazu hat uns eine kurze aber sehr wichtige frage erreicht Wie wird künftig mit der Kombinationsleistung verfahren?
00:19:54: Grundsätzlich kann man sagen, die Kombination soll bleiben schon mal gut.
00:19:58: Wer nur ein Teil des Sachleistungsbudgets für professionelle Hilfe nutzt, der soll weiterhin zusätzlich einen entsprechenden Anteil des Entlastungsbudget erhalten.
00:20:07: Das Grundprinzip entspricht also der heutigen Kombination aus Pflegesachleistungen und anteiligem Pflegegeld.
00:20:15: Und über WhatsApp hat uns noch eine Frage erreicht – zum Entlastungbetrag!
00:20:20: Auch ganz kurz bleibt der Entlastungsbetrag bestehen.
00:20:24: Ja, aber ganz kurz ist gar nicht zu antworten, weil er soll jetzt nicht ersatzlos gestrichen werden.
00:20:31: Er bekommt allerdings einen neuen Namen und zwar für Menschen mit Pflegegrad zwei bis fünf soll künftig ... Der Entlastungbetrag quasi das Sozialraum-Pg sein, dass an die Stelle dann tritt.
00:20:43: Und was geht für Menschen Mitpflegegrad eins?
00:20:46: Für dies ist es dann nicht mehr da!
00:20:49: Nee, das stimmt leider.
00:20:51: Also in dem Impt-Wurfkammer ist ganz klar festgelegt, dass Prägrade eins der Schwerpunkt auf Prävention und Pflegebegleitung liegt und es dort kein Sozialraum-Pg gibt.
00:21:03: Na ja, ich find's dann auch nachvollziehbar, dass viele Nachrichten die uns erreicht haben überhaupt gar keine Fragen waren sondern eher Protest.
00:21:11: Da hat zum Beispiel eine Leserin geschrieben am meisten stört mich, dass bei der Rentepunkte abgezogen werden sollen.
00:21:18: Sie hat dann auch noch eine Frage nachgeschossen, werden mir bereits erworbene Rentenpunkte genommen?
00:21:23: Das ist schon ne berechtigte Frage.
00:21:26: Die Angst, glaube ich, können wir der Leserin nehmen, weil bereits erworbener Rentenpunkt es sollen ja nicht rückwirkend gestrichen werden.
00:21:33: also wenn überhaupt dann gilt's für zukünftige Leistungen und ursprünglich war hier eine Kürzung vorgesehen.
00:21:40: aber wir wissen ja jetzt im Moment dass der jetzige Gesundheitsminister diesen Punkt wieder gestrichen hat.
00:21:46: Ja,
00:21:47: das ist auch richtig so!
00:21:49: Denn wer wegen der Pflege weniger arbeitet, der baut ja ohnehin weniger eigene Altersvorsorge auf.
00:21:54: Deshalb würde diese ursprüngliche Änderung viele pflegende Angehörige an einem besonders empfindlichen Punkt treffen.
00:22:02: Ich habe noch eine Frage aus WhatsApp die lässt sich aber ganz kurz beantworten und zwar hieß die Frage was ändert sich am Antrag auf Behinderungen?
00:22:11: Ja, also der Pflegegrad und der Grad der Behinderung sind zwei ganz unterschiedliche Verfahren.
00:22:16: Der PNOC-Entwurf betrifft die Pflegeversicherung erinnert nicht automatisch das Verfahren zur Feststellung eines Grades der Behinderung?
00:22:24: Du meinst den PNGO?
00:22:26: Den PNGOO
00:22:28: Entwurf!
00:22:28: Okay... Ja, wir haben auch noch eine weitere Rückmeldung erhalten.
00:22:33: Da geht es tatsächlich um Menschen mit Demenz.
00:22:36: Da machen sich natürlich auch die Angehörigen Sorgen und zwar ist die Frage, wieso formuliert?
00:22:41: Ist das alles sehr schlimm besonders für Menschen mit fortgeschrittener Demenz?
00:22:44: was bedeutet die Reform für sie?
00:22:47: Ich würde sagen, nach wie vor ist es so dass die menschbedingte Einschränkungen weiterhin bei der Pflegebegutachtung berücksichtigt werden.
00:22:55: Es ändert sich in diese Richtung nichts.
00:22:56: Betreuung, Orientierung und kognitive Aktivierung bleiben Bestandteile der Leistungen.
00:23:03: Die große Sorge ist natürlich, die in der Praxis.
00:23:06: Menschen mit Demenz benötigen oft und auch die Angehörigen flexible und kurzfristige Betreuung.
00:23:12: Und wenn private Ersatzpläge stärker aus den laufenden Monatsbudget bezahlt werden muss und dann halt auch professionelle Angebote fehlen, kann die Entlastungen schon schwieriger werden?
00:23:23: Ja,
00:23:23: da sind wieder bei dem Thema.
00:23:25: es hilft wenig, wenn eine Leistung auf dem Papier existiert aber eben niemand verfügbar ist, der sie auch erbringen kann.
00:23:32: Ja genau.
00:23:35: Zum Schluss haben wir eine Frage die wahrscheinlich sehr viele unterschreiben würden.
00:23:39: Wo finde ich rechtzeitig eine Schulung über alles Neue?
00:23:42: Ich habe gerade erst verstanden welche Leistungen wir heute haben.
00:23:47: Im Moment ist eine Schulungs- und endgültige Regel noch nicht möglich leider weil das Gesetz auch noch nicht beschlossen.
00:23:54: Sobald aber feststeht, was tatsächlich kommt, müssen die Pflegekasten ihre Versicherten informieren.
00:24:00: Dann würden auch Pflegestützpunkte, pflegeberatung, pflegekurse und natürlich auf www.pflege.de die neuen Regeln erklären.
00:24:08: Aber ich finde es schon mal ganz interessant mit der Schulung da kann man schon mal sehen, was auf die Menschen zukommt.
00:24:14: Da müssen da ganz schön viele wieder Neues auf sich neues einstellen.
00:24:17: Genau!
00:24:18: Aber bis dahin gilt ... Ja, bitte jetzt keine Leistungen als lauter Angst vorsorglich abmelden.
00:24:25: Ich würde oder wir würden stattdessen empfehlen da so wie viele andere Institutionen auch prüfen Sie jetzt im Pflegegrad.
00:24:32: stellen sie noch dieses Jahr einen Antrag auf Erstfeststellung oder vielleicht auch eine Erhöhung.
00:24:37: denn es ist ja geplant wie man schon kurz erwähnt haben dass die Schwellenwerte für den pflegegrade angehoben werden.
00:24:43: damit werden sie in Zukunft halt auch ein bisschen schwerer dann die pflege gerade höher einzustufen bzw.
00:24:49: sie zu erreichen, genau?
00:24:50: Ja absolut!
00:24:52: Jotina wenn wir auf alle Fragen heute eine Antwort formulieren müssten welche wäre das?
00:24:57: noch?
00:24:58: gilt das bisherige Recht
00:24:59: Zum Glück.
00:25:00: Aber das beruhigt ja nur so lange, wie die Pflegerreform eben noch nicht umgesetzt ist.
00:25:04: Naja aber auch wenn sie kommt es bleibt wichtig darauf zu schauen was es an Leistungen gibt also welchen man davon braucht und wie man sich am besten kombinieren kann.
00:25:13: und ich kann nur dazu sagen lassen Sie sich nicht verrückt machen.
00:25:16: holen Sie sich Hilfe Unterstützung Lassen Sie sich beraten dazu bei den pflegestützpunkten bei Pflegeberatern oder wo auch immer.
00:25:24: naja die vielen Nachrichten die zeigen uns schon Die Menschen brauchen eigentlich keine neuen Begriffe, sondern verständliche Regeln.
00:25:32: Da hilft wahrscheinlich vor allem Beratung und sie brauchen auch verlässliche Entlastungen und Angebote die vor Ort dann tatsächlich verfügbar sind.
00:25:41: Ja das stimmt schon!
00:25:43: Also wir bleiben auf alle Fälle für Sie an der Reform dran und aktualisieren unsere Informationen, sobald es einen neuen verbindlichen Stand gibt.
00:25:51: Und all diese Infos finden sie natürlich auch auf pflege.de.
00:25:54: Die wichtigsten Links zum Thema Pflegereform haben wir wie immer in die Show Notes also den Text unterhalb dieser Folge eingefügt.
00:26:02: Vielen Dank für Ihre vielen Fragen und fürs Zuhören.
00:26:05: bis zum nächsten Mal!
00:26:06: Tschüss
00:26:07: ja und von meiner Seite auch nochmal machen Sie's gut Und geben Sie nicht auf, bleiben Sie dran und servus.
00:26:13: Bis zum nächsten Mal!
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