Pflegegrad 1: Was steckt wirklich drin – und lohnt sich das?

Shownotes

Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad – und wird gerade deshalb oft unterschätzt. Kein Pflegegeld, wenig Anspruch? Ganz so einfach ist es nicht. In dieser Folge sprechen wir darüber,

  • warum Pflegegrad 1 eine echte Chance sein kann,
  • wie der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat sinnvoll eingesetzt werden kann,
  • welche weiteren Leistungen – wie Pflegehilfsmittel oder Wohnraumanpassung – zur Verfügung stehen,
  • und welche Stolperfallen es zu vermeiden gilt.

Sie wollen wissen, ob Ihnen Pflegegrad 1 schon zustehen könnte? Nutzen Sie gern unseren kostenlosen Pflegegradrechner für einen ersten Eindruck.

Mehr Informationen dazu, wie Sie Pflegegrad 1 bekommen und welche Ansprüche Sie mit dem niedrigsten Pflegegrad haben, erhalten Sie in unserem Ratgeber.

Zu den Leistungen, auf die Sie mit Pflegegrad 1 Anspruch haben, gehören sogenannte "Angebote zur Unterstützung im Alltag" – also z. B. Hilfe im Haushalt oder eine Alltagsbegleitung. Wie Sie diese Leistungen in Ihrem Bundesland konkret nutzen können, erfahren Sie in unserer kostenlosen PDF-Datei Alltagsunterstützung in Ihrem Bundesland.

Sie haben schon Pflegegrad 1 zugesprochen bekommen, sind mit der Einstufung aber unzufrieden? Was Sie bei einem Widerspruch beachten sollten, erklären wir in unserem Ratgeber.

In dieser Folge sprechen wir außerdem über praktische Leistungen, die Ihnen bereits mit Pflegegrad 1 zur Verfügung stehen – zum Beispiel die curabox mit Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhen oder Desinfektionsmittel, die Sie ganz bequem nach Hause geliefert bekommen können.

Von Pflegeleistungen über rechtliche Änderungen bis hin zu attraktiven Angeboten von ausgewählten Partnern: Mit dem pflege.de Newsletter stellen Sie sicher, dass Sie nichts verpassen.

In dieser Folge sprechen wir auch über Services und Angebote, die pflege.de anbietet.

Kommentare (4)

pflege.de

Hallo Jule, danke für den Kommentar! In dieser Folge haben wir uns auf Pflegegrad 1 konzentriert. Dem Entlastungsbetrag und den Angeboten zur Unterstützung im Alltag hatten wir im Mai eine eigene Folge gewidmet: Da bekommt das Thema seinen verdienten Platz. Hör gern mal rein!

Jule

In fast allen Bundesländern dürfen Freunde und Nachbarn helfen, wenn sie sich bei der Pflegekasse registrieren lassen und ggf. einen passenden Kurs absolvieren. Einzig in BaWü ist keine Registrierung nötig. Diese Unterstützung im Alltag könnten Sie wirklich mehr in den Vordergrund rücken, statt bevorzugt auf die gewerblichen Anbieter zu verweisen, die einerseits bereits mit einer Stunde pro Woche den gesamten Entlastungsbeitrag pro Monat verbrauchen und andererseits kaum freie Kapazitäten anbieten – als Einstieg ins Thema unnötig kompliziert und also abschreckend.

pflege.de

Hallo Jule, Angebote zur Unterstützung im Alltag unterliegen dem Länderrecht. Das heißt, dass jedes Bundesland festlegen darf, wer dort welche Leistungen als Alltagsunterstützung anbieten darf. Eine bundesweite Übersicht gibt es deshalb leider nicht. Aber: In vielen Bundesländern kann auch die unkomplizierte Hilfe unter Nachbarn als Alltagsunterstützung gelten. Auf pflege.de finden Sie Informationen und weiterführende Links zu den Angeboten in jedem Bundesland.

Jule

Dass diese "Angebote zur Unterstützung im Alltag" nicht von Freunden oder Nachbarn, sondern nur von gewerblichen Kräften erbracht werden dürfen, wird offensichtlich gern verschwiegen. Warum eigentlich? Wo doch immer von niedrigschwellig gesprochen wird 😳

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