Gemeinsamer Jahresbetrag: Das ändert sich bei Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

Shownotes

Ab dem 1. Juli 2025 gilt für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag – und der bringt einige Änderungen mit sich. In dieser Folge erklären wir, was der gemeinsame Jahresbetrag für die Pflege zuhause bedeutet, wie die Umstellung zur Jahresmitte abläuft und worauf Sie bei bereits genutzten Budgets achten sollten. Außerdem erfahren Sie, welche Voraussetzungen künftig für beide Leistungen gelten, warum die Vorpflegezeit entfällt – und wie Sie den gemeinsamen Jahresbetrag in der Praxis optimal nutzen können.

Mehr über den neuen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege erfahren Sie im Ratgeber zum gemeinsamen Jahresbetrag auf pflege.de.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen finden Sie im Ratgeber zur Verhinderungspflege sowie im Ratgeber zur Kurzzeitpflege.

Sie möchten wissen, ob sich durch einen höheren Pflegegrad zusätzliche Leistungen ergeben? Dann nutzen Sie gern den kostenlosen Pflegegradrechner von pflege.de.

Falls Sie Verhinderungspflege nutzen möchten: Mit unserem kostenlosen Antragsformular zur Verhinderungspflege stellen Sie den Antrag ganz unkompliziert.

In dieser Folge stellen wir auch Services von pflege.de vor – zum Beispiel unseren kostenlosen Vermittlungsservice für stundenweise Betreuung, der Ihnen hilft, passende Unterstützung zu finden.

Ihre Ideen und Anregungen können Sie uns gern per E-Mail an content@pflege.de schicken.

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