Verhinderungspflege im Überblick: So wird Entlastung möglich

Shownotes

Verhinderungspflege unterstützt pflegende Angehörige, wenn sie verhindert sind – sei es durch Urlaub, Krankheit oder einfach für eine wohlverdiente Pause. In dieser Folge erklären wir, wie Sie die Leistung optimal nutzen, was bei der Abrechnung wichtig ist und welche Neuerungen ab Juli 2025 mehr Flexibilität schaffen.

Mehr zur Verhinderungspflege erfahren Sie hier.

Sie wollen wissen, was sich 2025 noch für die Pflege ändert? Hier können Sie weiterlesen.

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Kommentare (9)

pflege.de

Hallo Myri, vielen Dank für Ihre Frage! Aktuell sieht die gesetzliche Regelung so aus: Das neue Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro gilt ab dem 1. Juli 2025. Es kann nicht rückwirkend für Leistungen eingesetzt werden, die vor diesem Datum erbracht wurden. Das heißt: Wenn die Verhinderungspflege im Juni 2025 stattfindet, gilt dafür noch die alte Regelung – also der Betrag von maximal 1.685 Euro plus ggf. 806 Euro aus der Kurzzeitpflege. Erst ab dem 01.07.2025 können die neuen Mittel genutzt werden, und zwar nur für Leistungen, die auch ab diesem Stichtag stattfinden. Ich hoffe, das hilft Ihnen bei der Planung weiter! Sie können auch gern in unsere neue Podcastfolge (Gemeinsamer Jahresbetrag: Das ändert sich bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) reinhören, da erklären wir die Umstellung nochmal ausführlich.

Myri

Ich habe folgendes Problem. 2025 habe ich bereits für 4,5 Wochen Verhinderungspflege beantragen müssen. Jetzt steht noch nicht fest, ob meine Pflege im Juni oder August 3 Wochen ausfällt. Sollte es im Juni sein, kann ich nach der neuen Regelung, > nach dem 01.07.2025, also Rückwirkend, dafür den Erhöhten Betrag nutzen? Oder muss auch die Leistung nach dem 01.07.2025 erbracht worden sein? Lg Myri

pflege.de

Hallo Angie, vielen Dank für Ihren Kommentar! Bis Juni 2025 liegt der Betrag für die Verhinderungspflege bei maximal 1.685 Euro. Für die Kurzzeitpflege sind es bis zu 1.854 Euro jährlich. Ab Juli 2025 ändert sich das Gesetz: Dann gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro, den man flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einsetzen kann. Wichtig: Dieser neue Betrag gilt erst ab Mitte 2025! Wenn Sie mögen, hören Sie gerne in unsere neue Podcastfolge rein (Gemeinsamer Jahresbetrag: Das ändert sich bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) – dort erklären wir die Umstellung ganz genau.

Angie

Hallo wie klappt das mit den 3539 euro bekommen. Dachte das es insgesamt 2583,50 euro

pflege.de

Hallo Mo, vielen Dank für Ihren Kommentar – wir freuen uns sehr, dass Ihnen die Folge gefallen hat! Und ja, gerade bei den vielen Möglichkeiten rund um die Verhinderungspflege kann es anfangs ganz schön viel wirken. Umso schöner, dass Sie dranbleiben – mit der Zeit wird vieles klarer. Ihre Frage ist sehr interessant! Grundsätzlich kann man als Ersatzpflegeperson auch für mehrere Pflegebedürftige einspringen. Wichtig ist dabei immer, dass die tatsächliche Pflegesituation und der konkrete Bedarf nachvollziehbar sind. Im Zweifel entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall. Am besten wenden Sie sich direkt an die zuständige Pflegekasse – dort kann man Ihnen genau sagen, was in Ihrem Fall möglich ist.

Mo

Super erklärt, hört noch Recht schwer an, da es so viele Optionen gibt, aber wenn ich es mir öfter angehört habe, werde ich es auch noch verstehen. Vielen Dank für diesen Beitrag. Mich würde noch interessieren, bei wie vielen Menschen man als Pflegeperson im Verhinderungsfall eingetragen sein darf.

pflege.de

Hallo Sabina, vielen Dank für Ihren Kommentar! Grundsätzlich kann die Person, die den Entlastungsbetrag erhält, auch als Ersatzpflegeperson im Rahmen der Verhinderungspflege tätig sein. Mehr Informationen zu den Bedingungen erhalten Sie in unserem Ratgeber zur Verhinderungspflege, auf der pflege.de Website. Unter bestimmten Voraussetzungen sind die erhaltenen Zahlungen dann auch steuerfrei. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich allerdings an einen Steuerberater wenden.

Sabina

Kann die Person die den Entlastungsbetrag erhält gleichzeitig auch für die Verhinderungspflege eingesetzt werden und bleibt es trotzdem steuerfrei?

Zuhörer

Das mit der stundenweisen Verhinderungspflege habt ihr zu schnell durchgesprochen. Ich habe es leider nicht richtig verstanden.

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